• plyth@feddit.org
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    2 days ago

    Eine Leerstandsabgabe in etwa der Höhe der Wertsteigerung muss dringend her.

    Das ist genial, das an die Wertsteigerung zu koppeln, abgesehen vom Schwarzgeldrisiko, wenn Wohnungen offiziell unter Wert verkauft werden.

    • squaresinger@lemmy.world
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      2 days ago

      Die Wertsteigerung als Grundlage für die Leerstandsabgabe wird ja nicht beim Verkaufszeitpunkt berechnet, weil sie ja nicht beim Verkauf fällig wird sondern laufend.

      Die Wertsteigerung wird also auf Basis vom Durchschnitt der Wertsteigerung im Gebiet berechnet, genauso wie sie aktuell eh schon für andere Zwecke berechnet wird.

      Und Verkauf unter Wert ist aktuell schon ein Problem, z.B. wegen verkaufsbezogenen Steuern, und da gibt es aktuell deswegen auch schon Maßnahmen dagegen. Genau die gleichen Maßnahmen kann man also auch weiterhin anwenden.


      Aktuell ist es so, dass im langjährigen Mittel die Wertsteigerung von Wohnungen in Wien bei rund 6% des Werts liegt, während die Durchschnittsmiete bei grob 3% des Werts liegt (es gibt natürlich Ausnahmen, hier geht es um den Durchschnitt).

      Das heißt, ein Wohnungsbesitzer kann entweder 9% Rendite nehmen, muss sich dann aber mit Mietern rumschlagen, hat Abnutzung und wenn er Pech hat können schlechte Mieter auch echt Geld kosten. Oder er nimmt 6% Rendite, hat kein Risiko und keine Arbeit. Da zahlt es sich unter Umständen wirklich aus Wohnungen im großen Stil leer stehen zu lassen.

      Mit der Leerstandsabgabe in der Höhe der Wertsteigerung hat man dann nicht 9% vs 6%, sondern 9% vs 0%. Um mit der Wohnung also irgendeinen Gewinn zu machen, muss man die Wohnung als Wohnung verwenden.

      Leerstehende Wohnungen haben keinen Nutzen, sondern sind Netto ein Schaden für die Gesellschaft. Sie verschwenden Platz, der sinnvoller für Anderes verwendet werden kann.

      Also sollte man hier Steuern zum Steuern verwenden und dafür sorgen, dass man keinen Nutzen aus einer Wohnung zieht, die nicht verwendet wird.