Bei dem Schuss auf eine Zwölfjährige in Bochum waren die Bodycams der Polizisten nicht aktiviert. Dafür habe kein Grund bestanden, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul.
Wärs nicht langsam Zeit bei Polizeieinsätzen den gleichen rechtlichen Standard herbeizuziehen wie für die normale Bevölkerung?
Bei einem normalen Mordfall wirft man auch nicht die Hände in die Luft und gibt auf, nur weil der Mörder seine Tat nicht gefilmt hat.
Oder man geht einen Schritt weiter und macht es strafbar (bzw. wertet es als Indiz gegen die Beamten) wenn sie ihren Gewalteinsatz nicht mitfilmen. Die Kameras hat man, sollen die halt dashcam-style dauerhaft laufen. Und wenn die Aufzeichnungen “unabsichtlich überschrieben” wurden, dann gibt’s halt Haftstrafen für Amtsmissbrauch und Unterdrückung von Beweismitteln.
Das Gegenargument ist Datenschutz. Ich kann nachvollziehen, dass Menschen sich unwohl fühlen, wenn jeder ihrer Kontake mit der Polizei gefilmt wird - mir wäre aber wohler, wenn ich durch Filmaufnahmen vor Machtmissbrauch geschützt wäre.
Irrsinnigerweise ist die Rechtfertigung für den Einsatz von Bodycams in DE der Schutz der Polizistys, nicht etwa die Kontrolle.
Wärs nicht langsam Zeit bei Polizeieinsätzen den gleichen rechtlichen Standard herbeizuziehen wie für die normale Bevölkerung?
Bei einem normalen Mordfall wirft man auch nicht die Hände in die Luft und gibt auf, nur weil der Mörder seine Tat nicht gefilmt hat.
Oder man geht einen Schritt weiter und macht es strafbar (bzw. wertet es als Indiz gegen die Beamten) wenn sie ihren Gewalteinsatz nicht mitfilmen. Die Kameras hat man, sollen die halt dashcam-style dauerhaft laufen. Und wenn die Aufzeichnungen “unabsichtlich überschrieben” wurden, dann gibt’s halt Haftstrafen für Amtsmissbrauch und Unterdrückung von Beweismitteln.
Das Gegenargument ist Datenschutz. Ich kann nachvollziehen, dass Menschen sich unwohl fühlen, wenn jeder ihrer Kontake mit der Polizei gefilmt wird - mir wäre aber wohler, wenn ich durch Filmaufnahmen vor Machtmissbrauch geschützt wäre.
Irrsinnigerweise ist die Rechtfertigung für den Einsatz von Bodycams in DE der Schutz der Polizistys, nicht etwa die Kontrolle.